Die Änderungsabnahme gemäß §19 Abs. 3 StVZO ist erforderlich, wenn an einem Fahrzeug
wesentliche Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht in den Fahrzeugpapieren
eingetragen sind.
Solche Veränderungen können beispielsweise Umbauten am Motor, an der Karosserie oder am
Fahrwerk sein.
Die Änderungsabnahme gemäß §19 Abs. 3 StVZO ist erforderlich, wenn an einem Fahrzeug
wesentliche Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht in den Fahrzeugpapieren
eingetragen sind.
Solche Veränderungen können beispielsweise Umbauten am Motor, an der Karosserie oder am Fahrwerk sein.
Tuning durch Leichtmetallfelgen, Spoiler,
Sonderlenkrad –
egal wie Sie Ihr Fahrzeug umbauen möchten,
Kfzmobility prüft, ob der Einbau oder Anbau
ordnungsgemäß ist, und trägt diesen ein.
Informieren Sie sich bereits vorab, welche
Gutachten und Unterlagen Sie für den An- oder
Einbau benötigen.
Denn falls das verwendete Bauteil nicht für Ihren
Fahrzeugtyp zugelassen ist, kann die
Betriebserlaubnis erlöschen.
Deshalb gehört zum Lieferumfang der Bauteile
eine der folgenden Teilegenehmigungen bzw.
Prüfzeugnisse:
Tuning durch Leichtmetallfelgen, Spoiler,
Sonderlenkrad –
egal wie Sie Ihr Fahrzeug umbauen möchten, Kfzmobility prüft, ob der Einbau oder Anbau ordnungsgemäß ist, und trägt diesen ein.
Informieren Sie sich bereits vorab, welche
Gutachten und Unterlagen Sie für den An- oder Einbau benötigen.
Denn falls das verwendete Bauteil nicht für Ihren
Fahrzeugtyp zugelassen ist, kann die
Betriebserlaubnis erlöschen.
Deshalb gehört zum Lieferumfang der Bauteile
eine der folgenden Teilegenehmigungen bzw.
Prüfzeugnisse:
Bitte bringen Sie zur Vorführung nach dem
Umbau das geänderte Fahrzeug sowie folgende
Unterlagen mit:
Bitte bringen Sie zur Vorführung nach dem
Umbau das geänderte Fahrzeug sowie folgende
Unterlagen mit:
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