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KFZ-UNFALLGUTACHTEN BERLIN

Ein Kfz-Unfallgutachten ist ein schriftliches Dokument, das von einem unabhängigen

Sachverständigen erstellt wird, um den Schaden an einem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall zu

dokumentieren.

Das Gutachten enthält eine detaillierte Beschreibung des Schadens, eine Bewertung der

Reparaturkosten sowie eine Einschätzung des Restwerts des Fahrzeugs.

KFZ-UNFALLGUTACHTEN BERLIN

Ein Kfz-Unfallgutachten ist ein schriftliches Dokument, das von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt wird, um den Schaden an einem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall zu dokumentieren.

Das Gutachten enthält eine detaillierte Beschreibung des Schadens, eine Bewertung der

Reparaturkosten sowie eine Einschätzung des Restwerts des Fahrzeugs.

KFZMOBILITY IST TÜV SÜD AUTO PARTNER

TÜV

Sie hatten einen Autounfall?

Bei einem unverschuldeten Autounfall,

handelt es sich um einen sogenannten

Haftpflichtschaden.

Hierbei trägt die Versicherung des

Unfallverursachers die entstandenen Kosten zur

Unfallabwicklung (Gutachten, Nutzungsausfall,

usw.), solange die Schadenshöhe über 750,-€

liegt.

 

Sollte die Schadenshöhe weniger als 750,- €

betragen, handelt es sich um einen

Bagatellschaden und die Versicherung zahlt

diese in der Regel ohne Anfertigung eines

Unfallgutachtens aus.

 

Um allerdings auch in solchen Fällen den

vollständigen Schaden erstattet zu bekommen,

bieten wir Ihnen die Erstellung einer

Reparaturkalkulation an.

Sie hatten einen Autounfall?

Bei einem unverschuldeten Autounfall,handelt es sich um einen sogenannten Haftpflichtschaden.

Hierbei trägt die Versicherung des  Unfallverursachers die entstandenen Kosten zur Unfallabwicklung (Gutachten, Nutzungsausfall,  usw.), solange die Schadenshöhe über 750,-€ liegt.

 

Sollte die Schadenshöhe weniger als 750,- €  betragen, handelt es sich um einen Bagatellschaden und die Versicherung zahlt diese in der Regel ohne Anfertigung eines Unfallgutachtens aus.

 

Um allerdings auch in solchen Fällen den vollständigen Schaden erstattet zu bekommen, bieten wir Ihnen die Erstellung einer Reparaturkalkulation an.

UNVERSCHULDETER UNFALL -
DAS SIND IHRE RECHTE!

Wir erstellen Ihr
Unfallgutachten

Wir als KFZ-Sachverständige und die Gesetze

stehen Ihnen helfend zur Seite.

Im Haftpflichtschadensfall ist der

Unfallverursacher gemäß §249 BGB verpflichtet,

dem Unfallopfer den Schaden samt aller

unfallbedingt entstehenden Kosten zu ersetzen.

 

Dies beinhaltet auch die Gebühren für den Kfz-

Sachverständigen.

Mittels eines fundierten Unfallgutachtens

unsererseits können Sie Ihren rechtlichen

Anspruch gegenüber der regulierenden

Versicherung des Unfallverursachers vollständig

nachweisen.

 

Im Gutachten werden der Reparaturweg,

die voraussichtlichen Reparaturkosten,

gegebenenfalls eine unfallbedingte

Wertminderung sowie die entsprechenden

Fahrzeugwerte ermittelt. 

Wir erstellen Ihr Unfallgutachten

Wir als KFZ-Sachverständige und die Gesetze stehen Ihnen helfend zur Seite.

Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher gemäß §249 BGB verpflichtet, dem Unfallopfer den Schaden samt aller unfallbedingt entstehenden Kosten zu ersetzen.

Dies beinhaltet auch die Gebühren für den Kfz-Sachverständigen.

Mittels eines fundierten Unfallgutachtens unsererseits können Sie Ihren rechtlichen Anspruch gegenüber der regulierenden Versicherung des Unfallverursachers vollständig nachweisen.

 

Im Gutachten werden der Reparaturweg, die voraussichtlichen Reparaturkosten, gegebenenfalls eine unfallbedingte Wertminderung sowie die entsprechenden

Fahrzeugwerte ermittelt. 

WIR HELFEN IHNEN SOFORT!

Leistungen zum
Kfz-Schadengutachten

Leistungen zum Kfz-Schadengutachten