Ein Kfz-Unfallgutachten ist ein schriftliches Dokument, das von einem unabhängigen
Sachverständigen erstellt wird, um den Schaden an einem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall zu
dokumentieren.
Das Gutachten enthält eine detaillierte Beschreibung des Schadens, eine Bewertung der
Reparaturkosten sowie eine Einschätzung des Restwerts des Fahrzeugs.
Ein Kfz-Unfallgutachten ist ein schriftliches Dokument, das von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt wird, um den Schaden an einem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall zu dokumentieren.
Das Gutachten enthält eine detaillierte Beschreibung des Schadens, eine Bewertung der
Reparaturkosten sowie eine Einschätzung des Restwerts des Fahrzeugs.
Bei einem unverschuldeten Autounfall,
handelt es sich um einen sogenannten
Haftpflichtschaden.
Hierbei trägt die Versicherung des
Unfallverursachers die entstandenen Kosten zur
Unfallabwicklung (Gutachten, Nutzungsausfall,
usw.), solange die Schadenshöhe über 750,-€
liegt.
Sollte die Schadenshöhe weniger als 750,- €
betragen, handelt es sich um einen
Bagatellschaden und die Versicherung zahlt
diese in der Regel ohne Anfertigung eines
Unfallgutachtens aus.
Um allerdings auch in solchen Fällen den
vollständigen Schaden erstattet zu bekommen,
bieten wir Ihnen die Erstellung einer
Reparaturkalkulation an.
Bei einem unverschuldeten Autounfall,handelt es sich um einen sogenannten Haftpflichtschaden.
Hierbei trägt die Versicherung des Unfallverursachers die entstandenen Kosten zur Unfallabwicklung (Gutachten, Nutzungsausfall, usw.), solange die Schadenshöhe über 750,-€ liegt.
Sollte die Schadenshöhe weniger als 750,- € betragen, handelt es sich um einen Bagatellschaden und die Versicherung zahlt diese in der Regel ohne Anfertigung eines Unfallgutachtens aus.
Um allerdings auch in solchen Fällen den vollständigen Schaden erstattet zu bekommen, bieten wir Ihnen die Erstellung einer Reparaturkalkulation an.
Wir als KFZ-Sachverständige und die Gesetze
stehen Ihnen helfend zur Seite.
Im Haftpflichtschadensfall ist der
Unfallverursacher gemäß §249 BGB verpflichtet,
dem Unfallopfer den Schaden samt aller
unfallbedingt entstehenden Kosten zu ersetzen.
Dies beinhaltet auch die Gebühren für den Kfz-
Sachverständigen.
Mittels eines fundierten Unfallgutachtens
unsererseits können Sie Ihren rechtlichen
Anspruch gegenüber der regulierenden
Versicherung des Unfallverursachers vollständig
nachweisen.
Im Gutachten werden der Reparaturweg,
die voraussichtlichen Reparaturkosten,
gegebenenfalls eine unfallbedingte
Wertminderung sowie die entsprechenden
Fahrzeugwerte ermittelt.
Wir als KFZ-Sachverständige und die Gesetze stehen Ihnen helfend zur Seite.
Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher gemäß §249 BGB verpflichtet, dem Unfallopfer den Schaden samt aller unfallbedingt entstehenden Kosten zu ersetzen.
Dies beinhaltet auch die Gebühren für den Kfz-Sachverständigen.
Mittels eines fundierten Unfallgutachtens unsererseits können Sie Ihren rechtlichen Anspruch gegenüber der regulierenden Versicherung des Unfallverursachers vollständig nachweisen.
Im Gutachten werden der Reparaturweg, die voraussichtlichen Reparaturkosten, gegebenenfalls eine unfallbedingte Wertminderung sowie die entsprechenden
Fahrzeugwerte ermittelt.
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